

Beglaubigung von Dokumenten
Im Rahmen von Verwaltungsvorgängen müssen bestimmte amtliche Dokumente eine Beglaubigung durch eine Amtsperson oder eine Bestätigung erhalten, die von der zuständigen Behörde (Außenministerium, Konsulat, Botschaft, Berufungsgericht) ausgestellt wird.
BAUM NOTAIRES begleitet Sie und vereinfacht Ihre Formalitäten für die Beglaubigung, Legalisierung und Apostille von Dokumenten.

Beglaubigung der Unterschrift
Die Beglaubigung einer Unterschrift stellt eine einfache materielle Überprüfung Ihrer Unterschrift zum Zweck der Vorlage Ihrer persönlichen Dokumente in Frankreich oder im Ausland dar.
Um beglaubigt zu werden, muss eine Unterschrift in Anwesenheit eines Notars geleistet werden. Der Notar validiert die Urkunde nicht inhaltlich, sondern bestätigt lediglich die Identität des Unterzeichners und die Richtigkeit der Unterschrift. Die Beglaubigung der Unterschrift findet in unserer Kanzlei nach Terminvereinbarung statt.
Legalisierung
Die Legalisation bescheinigt die Richtigkeit einer Unterschrift, die Identität, die Funktionen und das Siegel des Unterzeichners. Diese Formalität ermöglicht es französischen öffentlichen Urkunden und beglaubigten Dokumenten, im Empfängerland Beweiskraft zu erlangen. Um legalisiert zu werden, müssen öffentliche Urkunden zwingend in französischer Sprache verfasst sein oder von einer vereidigten Übersetzung begleitet werden.
BAUM NOTAIRES erledigt für Sie alle administrativen Schritte beim französischen Außenministerium.
Apostille
Die nur in bestimmten Ländern gültige Apostille ist ein vereinfachtes Legalisierungsverfahren für die Beglaubigung ausschließlich französischer öffentlicher Urkunden. Ihr Ziel ist es, die Echtheit der Herkunft einer Urkunde oder der Unterschrift der Person, die sie ausgestellt hat, zu überprüfen.
BAUM Notaires unternimmt die notwendigen Schritte beim Berufungsgericht von Paris.