Beglaubigung von Dokumenten
Für alle Ihre dokumente und offiziellen Urkunden, die die Mitwirkung eines Notars in seiner Eigenschaft als Beglaubiger erfordern, bietet Ihnen BAUM NOTAIRES sein Fachwissen bei der Beglaubigung, Legalisierung, Apostille und Ausstellung von Gewohnheitszertifikaten oder anderen Rechtsgutachten an.
Wir unterstützen Unternehmen und ihre Berater bei allen Schritten, die zur Erledigung ihrer Formalitäten notwendig sind, effizient, schnell und diskret.
Die Notare der Kanzlei BAUM sind als öffentliche Amtsträger und Angehörige der Rechtsberufe alle befugt, die Beglaubigung Ihrer Dokumente vorzunehmen, indem sie das Siegel des französischen Staates darauf anbringen. Wir führen die notwendigen Schritte durch, um ihre Richtigkeit zu beglaubigen und ihre Verwendung in Frankreich und im Ausland zu ermöglichen.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Beglaubigung einer Unterschrift stellt eine einfache materielle Überprüfung Ihrer Unterschrift zum Zweck der Vorlage Ihrer dokumente in Frankreich oder im Ausland dar.
Um beglaubigt zu werden, muss eine Unterschrift in Anwesenheit eines Notars der Kanzlei geleistet werden. Der Notar validiert die Urkunde nicht inhaltlich, sondern bestätigt lediglich die Identität des Unterzeichners und die Richtigkeit der Unterschrift. Die Beglaubigung der Unterschrift findet in unserer Kanzlei nach Terminvereinbarung oder auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten statt.
Beglaubigung einer mit dem Original übereinstimmenden Kopie
Legalisierung von Dokumenten
Die Legalisation ist die Formalität, mit der die Richtigkeit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Identität und Richtigkeit des auf dem Dokument angebrachten Siegels oder Stempels bestätigt wird.
Die Legalisierung von in Frankreich ausgestellten Dokumenten wird manchmal von ausländischen Behörden verlangt. Dies ist insbesondere bei privatschriftlichen Urkunden, INPI-Zertifikaten, öffentlichen oder notariellen Urkunden der Fall.
BAUM NOTAIRES beantragt die Legalisierung der Unterschrift beim französischen Außenministerium.
Das vereinfachte System der Apostille
Die durch das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 eingeführte Apostille ist eine vereinfachte Formalität für die Legalisierung öffentlicher Urkunden, die in einem anderen Staat vorgelegt werden müssen. Sie hat die gleiche Wirkung wie die Legalisation – Beglaubigung der Herkunft der Urkunde oder der Unterschrift der Person, die sie ausgestellt hat -, aber einen engeren Anwendungsbereich, da sie nur öffentliche Urkunden betreffen kann, insbesondere notarielle, Verwaltungs-, Gerichts- oder auch Handelsurkunden. Für Ihre Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden sollen, übernimmt BAUM NOTAIRES die Formalitäten für die Apostille beim Berufungsgericht in Paris.
Die Apostille ist ein Verfahren, das nur zwischen den Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 gültig ist. Für andere Staaten bietet Ihnen BAUM NOTAIRES einen Legalisierungsservice für Dokumente an.
Zeugnis über den Brauch, die Geschäftsfähigkeit des Leiters oder andere Rechtsgutachten
Die Teams von BAUM NOTAIRES stehen Ihnen auch für die Ausstellung von Gewohnheits- und Geschäftsfähigkeitszeugnissen oder anderen Rechtsgutachten zur Verfügung.
Diese Zertifikate bestehen aus einer von einer französischen Amtsperson ausgestellten Bescheinigung über die Existenz, den Inhalt und die Auslegung der französischen Gesetzgebung.
Das Geschäftsfähigkeitszeugnis des Geschäftsführers bescheinigt die Rechtsfähigkeit eines Unterzeichners, die Gesellschaft, deren gesetzlicher Vertreter er ist, zu verpflichten. Das Geschäftsfähigkeitszeugnis kann nur für Unternehmen nach französischem Recht ausgestellt werden, und zwar auf der Grundlage eines aktuellen K-bis, der Original- oder beglaubigten Satzung des Unternehmens und des Protokolls über die Ernennung des betreffenden Geschäftsführers.